Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung
Warum gibt es überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Nimmt man einen Kredit oder ein Darlehen auf, geht man als Kreditnehmer bestimmte Verpflichtungen ein. Dazu zählt nicht nur die Verzinsung des Kreditbetrags oder die pünktliche Zahlungen. Er verpflichtet sich außerdem bei Vertragsbruch oder Kündigung bestimmte Richtlinien einzuhalten.
Dies betrifft vor allem die Zahlung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Diese fällt an weil dem Kreditgeber durch eine Vorzeitige Kündigung die Gewinne durch eine Einlage verloren gehen. Es kann sogar im Schlimmsten Fall passieren das Sie einen Schadensersatz an die Bank zahlen müssen. Dies ist aber nicht der Normalfall.
Wann muss ich die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung die Sie an Ihren Kreditgeber zahlen müssen, wenn Sie Ihre Kredit oder das Darlehen vor Ende der vertraglichen Laufzeit kündigen wollen.
Dabei unterscheidet man zwei Arten der Vorfälligkeitsentschädigung.
Zum einen gibt es die „Nichtabnahmeentschädigung“, diese muss dann gezahlt werden wenn man das vereinbarte Darlehen erst gar nicht ausgezahlt bekommen möchte.
Dann gibt es noch die normale Vorfälligkeitsentschädigung. Diese fällt an wenn Sie Ihr Darlehen oder Ihren Kredit aufgrund eines unvorhersehbaren Grundes kündigen müssen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein wenn Sie durch einen Unfall Erwerbsunfähig werden.
Meistens bei den Immobilien
In den meisten Fällen sind Immobilienkredite von der Vorfälligkeitsentschädigung betroffen. Hier nimmt man meistens ein Kredit oder ein Darlehen auf das über eine Dauer von zehn Jahren ein festgeschriebener Zinssatz genutzt werden kann. Durch diesen festgeschriebenen Zinssatz ist es Ihnen nicht erlaubt in diesen 10 Jahren zu kündigen. Erst nach Ablauf dieser Zeit können Sie Ihren Baukredit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen sollten Sie eine Klausel in den Vertrag schreiben lassen, die es Ihnen ermöglicht den Vertrag ohne die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.
Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit der Bank
Wenn Sie Ihr Baudarlehen kündigen wollen sollten Sie unbedingt ein persönliches Gespräch bei der Bank vereinbaren. Denn diese entscheidet ganz alleine darüber ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen oder nicht. Oftmals wird auch entschieden ob Sie die volle Höhe der Entschädigung bezahlen müssen oder eventuell nur einen Teilbetrag. Mit einem Gang zu Ihrem Kreditgeber können Sie somit sehr viel Geld einsparen.